AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS-, REPARATUR- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER FIRMA RICHARD PASSECKER KG

Stand: 04/2020

  1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen uns und unseren Kunden gegenwärtig und künftig abgeschlossene Verträge, auch wenn auf die AGB nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2. Von unseren AGB abweichende AGB des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

  1. Kostenvoranschlag/Vertragsabschluss

2.1. Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich, wir sind an diese für die Dauer von 7 Tagen ab Absendung bzw Übergabe an den Kunden gebunden, sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes festgehalten ist. Der Vertragsabschluss mit uns erfolgt durch Annahme des Kostenvoranschlages.

2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit (gilt nicht für Konsumenten).

2.3. Der Kunde stimmt einer Überschreitung des Kostenvoranschlages um bis zu 15 % ohne gesonderte Verständigung zu. Unsere Kostenvorschläge sind entgeltlich (gilt nicht für Konsumenten, außer es wurde gesondert vereinbart). Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.

2.4. Von uns im Rahmen des Vertragsabschlusses oder danach angefertigte Skizzen, Pläne und Zeichnungen gelten nicht als maßstabsgetreu und verbindlich vereinbart, dementsprechend kann von ihnen abgewichen werden .

2.4. Sofern wir mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags für eine Reparatur beauftragt werden und hierfür Demontagearbeiten und/oder Versendungskosten (etwa Einschicken von Teilen zu den Herstellerfirmen, etc) entstehen, ist der Kunde jedenfalls, unabhängig von einer allfälligen folgenden Auftragserteilung, zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet. Lehnt der Kunde den Kostenvoranschlag ab erhält er von uns das Gerät in zerlegtem Zustand zurück; ein vom Kunden gewünschter Zusammenbau ist kostenpflichtig.

2.4. Bei Nichtabholung eines zur Reparatur übergebenen Gerätes binnen einer Woche ab Ablehnung des Kostenvoranschlages oder unserer Bekanntgabe, dass die Reparatur abgeschlossen ist, fallen Lagerungskosten in Höhe von netto € 3,00 / m² / Kalendertag an. Nach zwei Monaten sind wir dazu berechtigt, das Gerät zu entsorgen.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Preisangaben sind in Euro, grundsätzlich keine Pauschalpreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager/Werk.

3.2. Nebenkosten (insb Verpackungs-, Transport-. Verladungs-, Versand-, Entsorgungskosten, Zoll und Versicherung) hat der Kunde zu tragen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde..

3.3. Für vom Kunden zusätzlich beauftragte Leistungen, die im ursprünglichen Kostenvoranschlag keine Deckung finden, besteht zumindest Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.4. Die Möglichkeit und die Kosten für allfällige Anfahrt und Lieferung richten sich primär nach der Vereinbarung im Angebot (bzw den Angaben im Online-Shop). Sofern ein solches nicht vorhanden ist erfolgt die Lieferung in den Gemeindegebieten von Pressbaum, Eichgraben, Tullnerbach, Purkersdorf und Rekawinkel kostenfrei, an sonstige Lieferstellen wird das amtliche Kilometergeld für Hin- und Rückfahrt verrechnet .

3.5. Sofern nichts anderes gesondert vereinbart wird, wird ein Drittel der Vertragssumme bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. Über unseren Online-Shop getätigte Bestellungen werden vorab zur Gänze zur Zahlung fällig, sodass die Bestellung erst dann versandt wird oder zur Abholung bereitsteht, wenn der gesamte Kaufpreis bei uns eingelangt ist. Sofern die Leistung aus Gründen, die vom Kunden oder von ihm sonst beauftragten Unternehmen zu vertreten sind, nicht in einem angemessenen Zeitraum fertig gestellt werden kann, sind wir berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer zumindest 14-tägigen Nachfrist das dann noch offene Entgelt fällig zu stellen.

3.6. Bei Teillieferungen oder teilweiser Leistungserbringung sind darüber hinaus Teilrechnungen zulässig.

3.7. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen (für Unternehmer schriftlichen) Vereinbarung.

3.8. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.

3.9. Gewähren wir unseren Kunden Ratenzahlung gilt Terminsverlust vereinbart. Bei nicht, nicht vollständiger oder nicht zeitgerechter Bezahlung von nur einer Rate wird der gesamte dann noch offen aushaftende Betrag sofort zur Zahlung fällig.

3.10. Bei Zahlungsverzug aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Kunden sind wir berechtigt

3.10.1. pro Mahnung € 15,00 an Mahnspesen und gegenüber Unternehmern Verzugszinsen iHv 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz bzw gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen iHv 5% zu verrechnen;

3.10.2. den Ersatz der zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten vom Kunden zu fordern;

3.10.3. die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem und sonstigen Verträgen bis zur Zahlung durch den Kunden einzustellen;

3.10.4. unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware heraus zu verlangen;

3.10.5. alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen;

3.10.6. gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, Skonti, Ratenzusagen) für verfallen zu erklären.

3.11. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen (gilt für Konsumenten nicht, sofern die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind, im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, oder wir zahlungsunfähig sind).

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist dazu verpflichtet,

4 .1.2. die von uns zur Vertragserfüllung benötigten und bekannt gegebenen Daten, Maße etc zu erheben und uns diese sowie allenfalls dem geplanten Vorhaben entgegenstehende Umstände unaufgefordert mitzuteilen;

4.1.3. die von uns zur Vertragserfüllung benötigten und bekannt gegebenen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und allenfalls von uns zur Leistungserbringung benötigte weitere Gewerke direkt zu beauftragen;

4.1.4. die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen  beizustellen;

4.1.5. uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen;

4.1.6. über von ihm beigebrachten geistigen Schöpfungen oder Unterlagen verfügungsberechtigt zu sein;

4.1.7. die Mängelfreiheit der bei ihm vorhandenen technischen Anlagen welcher Art auch immer und deren Kompatibilität unserer Waren und Leistungen sicherzustellen, wobei wir dazu berechtigt, jedoch nicht dazu verpflichtet sind, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.

4.2. Sofern der Kunde seine Mitwirkungspflicht verletzt sind wir dazu berechtigt, unsere Leistungen einzustellen, bis die Pflichtverletzung beseitigt ist. Zusätzlich sind wir dazu berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer zumindest 14-tägigen Nachfrist zur Beseitigung der Pflichtverletzung das dann noch offene Entgelt fällig zu stellen.

  1. Leistungsausführung, -fristen und Termine

5.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in 3021 Pressbaum.

5.2. Wir werden nicht als Generalunternehmer tätig. Dementsprechend übernehmen wir keinerlei Koordinierung, Kontrolle oder Organisation von Arbeiten anderer Gewerke.

5.3. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, wenn die erste Teilzahlung bei uns eingelangt ist, und der Kunde seinen Pflichten gem Pkt 4. nachgekommen ist.

5.4. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest dreiwöchigen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist schriftlich geltend zu machen, das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Leistungsteil, hinsichtlich dem Verzug vorliegt.

5.5. Zumutbare, insbesondere sachlich gerechtfertigte und/oder geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung genehmigt der Kunde vorweg.

5.6. Teillieferungen sind zulässig.

5.7. Leistungsfristen und Termine verschieben sich bei Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, höherer Gewalt, Streik, Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. schlechte Witterung) bzw aus den Kunden zuzurechnenden Umständen, solange das entsprechende Ereignis andauert.

5.8. Wir sind berechtigt, für die durch Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, oder sonst aufgrund von Kundenwünschen notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb einen Betrag von netto € 3,00 / m² / Kalendertag zu verrechnen. Sofern eine Lagerung außerhalb unseres Betriebes notwendig ist, ist der Kunde verpflichtet, die tatsächlich entstehenden Kosten zu tragen.

  1. Gefahrtragung

6.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben; dies alles unabhängig davon, ob von uns im Zusammenhang mit den Waren noch weitere Leistungen zu erbringen sind. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

6.2. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an Konsumenten gilt § 7b KSchG.

6.3. Wir schließen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine Transportversicherung ab; diesfalls hat der Kunde die entsprechenden Kosten zu übernehmen.

  1. Annahmeverzug

7.1. Gerät der Kunde in Annahmeverzug bzw verzögert sich unsere Leistungserbringung aufgrund von vom Kunde zu vertretenden Umständen um diesen Zeitraum sind wir nach unserem Wunsch dazu berechtigt:

7.1.1. Vertragserfüllung zu verlangen;

7.1.2. bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen oder die Ware bei uns gegen eine Lagergebühr in Höhe von netto € 3,00 / m² / Kalendertag einzulagern;

7.1.3. das Entgelt für erbrachte Leistungen und Lieferungen fällig stellen und nach angemessener Nachfrist vom restlichen Vertrag zurückzutreten.

7.2. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1. Unsere Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde hat hierauf im Falle einer Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme hinzuweisen.

8.2. Der Kunde hat uns von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

  1. Gewährleistung / Haftung

9.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt sechs Monate ab Übergabe.

9.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist jener Zeitpunkt, in dem unsere Ware bzw Leistung in die Verfügungsmacht des Kunden gelangt oder er die Übernahme verweigert, spätestens jedoch der Fertigstellungszeitpunkt.

9.3. Das Vorliegen von Mängeln im Zeitpunkt der Übergabe ist in jedem Fall vom Kunden nachzuweisen, die Mangelhaftigkeitsvermutung des § 924 ABGB findet keine Anwendung.

9.4. Der Kunde hat uns Mängel am Liefergegenstand unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls er als genehmigt gilt. Der Kunde hat uns eine unverzügliche Mängelfeststellung zu ermöglichen.

9.5. Sofern Gewährleistungsansprüche des Kunden im Rahmen einer Herstellergarantie gedeckt sind ist der Kunde primär zur Inanspruchnahme der Herstellergarantie verpflichtet.

9.6. Im Falle der Gewährleistung sind wir berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

9.7. Der Kunde hat uns angemessenes Entgelt für die Feststellung der Mängelfreiheit bzw für die Behebung eines behaupteten, jedoch tatsächlich nicht vorhandenen Mangels zu leisten. Die Behebung eines behaupteten Mangels stellt kein Anerkenntnis darüber dar, dass tatsächlich ein Mangel vorgelegen hat.

9.8. Wir, unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden. Das Vorliegen unseres Verschuldens hat der Kunde zu beweisen.

9.9. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir nicht.

9.10. Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.

9.11. Die Haftung wird mit der Höhe der von uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherungssumme beschränkt.

9.12. Der Kunde hat sich allfällige Versicherungsleistungen auf seinen Anspruch auf Schadenersatz uns gegenüber anrechnen zu lassen.

9.13. Sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen

9.13.1. für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung;

9.13.2. für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben;

9.13.3. bei im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten entstandenen Schäden, sofern diese für uns nicht vorhersehbar bzw verhinderbar waren;

9.13.4. für vom Kunden beigestellte Geräte und/oder Materialien;

9.13.5. für Verzögerungen, Mehrkosten, Mängel und Schäden jeder Art, welche auf eine Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden zurückzuführen sind;

9.13.6. bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, welche von vornherein eine beschränkte Haltbarkeit und Verwendbarkeit aufweisen;

9.13.7. für Schäden, die aus Nichtbeachtung der Hinweise bzw Verwirklichung der Sachverhalte jeweils gem Pkt 10. entstehen.

9.14. Die Pkt 9.1. bis 9.12. gelten für Konsumenten nicht, sofern sie zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

  1. Besondere vom Kunden zu beachtende Hinweise (soweit keine entgegenlautenden Herstellerangaben vorhanden sind)

10.9. Hinweise zu Rollladenabdeckungen :

10.9.1. Werden Rollladenlamellen, Typ PVC-Solar und PVC-Transparent, im trockenen Zustand direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt, führt dies zu einer Verformung der Lamellen. Darüber hinaus werden diese Rollläden jedenfalls im Laufe der Zeit trüb.

10.9.2. Bei starkem Wind ist eine Freibadabdeckung zu öffnen und/oder entsprechend abzusichern.

10.9.3. In den Profilkammern kann sich Kondenswasser ansammeln.

10.9.4. Rolltore / Wetterschürzen und Oberfluranlagen müssen laufend gewartet, insbesondere gesäubert werden.

10.10. Hinweise zu Überdachungen:

10.10.1. Die Überdachung muss immer mit Sicherheitsstiften befestigt sein. Bei geschlossenem Zustand müssen die Türen geschlossen sein. Die Überdachung darf aus Sicherheitsgründen nicht unbeaufsichtigt geöffnet sein.

10.10.2. Eine Überdachung ist aufgrund der leichteren Bauweise für Beschädigungen anfälliger als herkömmliche Gebäudekonstruktionen. Es wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

10.10.3. Schwimmbadüberdachungen müssen bei starkem Schneefall unverzüglich von Schnee geräumt oder abgetaut werden.

10.10.4. Schwimmbadüberdachungen dürfen keinesfalls betreten werden.

10.10.5. Die Schienen sind regelmäßig zu säubern.

10.10.6. Bei größeren Spannweiten muss beidseitig geschoben werden.

10.10.7. Überdachungen dürfen nur in voll funktionsfähigem Zustand benützt werden.

10.10.8. Teile aus Aluminium und Polycarbonat dürfen nur mit dafür geeigneten Reinigungsmitteln gereinigt werden.

10.11. Hinweise zu Pumpen-, Filter- und Technikräumen:

10.11.1. Zur Verhinderung der Flutung der Räume müssen bauseits Bodengullys DN 100 oder größer mit Rückstausicherung hergestellt werden, widrigenfalls keine entsprechende automatische Entwässerung vorhanden ist.

10.11.2. Technikräume für Wasseraufbereitung und Beckenumgänge sind Nassräume iSd DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) und müssen dementsprechend der DIN 18195 entsprechen.

  1. Widerrufsrecht des Konsumenten (FAGG)

11.1. Der Konsument hat, sofern es sich beim Vertrag um ein Fern- und Auswärtsgeschäft iSd FAGG handelt, das Recht, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wobei die Frist wie folgt beginnt:

11.1.1. bei Dienstleistungsverträgen: mit dem Tag des Vertragsabschlusses

11.1.2. bei Kaufverträgen: wenn der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter (der nicht Beförderer ist) die Waren in Besitz genommen hat (bei einem Vertrag über mehrere Waren, Stücke oder Teilsendungen: wenn die letzte Ware, das letzte Stück oder die letzte Teilsendung in Besitz genommen wurde).

11.2. Der Widerruf muss uns mittels eindeutiger Erklärung zugehen; das Widerrufsformular kann, muss jedoch nicht vom Konsumenten verwendet werden.

11.3. Wenn der Konsument den Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

11.4. Der Kunde hat die Waren unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Information über den Widerruf an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung der Waren.

11.5. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  1. Bilder im Webshop

12.1 Alle Abbildungen sind Symbolbilder und alle Produktangaben gelten vorbehaltlich Druckfehler. Das ausgelieferte Produkt kann von den Angaben in Bezug auf Form, Farbe, Größe leicht abweichen. Dies führt nicht dazu, dass das Produkt nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht.

  1. Schlussbestimmungen

12.1. Wir sind dazu berechtigt, zu Dokumentations- und auch Werbezwecken Fotos von der betriebenen Baustelle bzw vom fertigen Gewerk anzufertigen und zu veröffentlichen, sofern aus diesen kein Rückschluss auf die Identität des jeweiligen Kunden gezogen werden kann.

12.2. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist zur Verwendung und/oder Weitergabe derselben nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung berechtigt.

12.3. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

12.4. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene wirksame als vereinbart, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.5. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.6. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht (gilt nicht für Konsumenten). Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.